Digital.ai Testsoftware-Vereinbarung

BITTE SCROLLEN SIE NACH UNTEN UND LESEN SIE ALLE FOLGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIESER TESTVEREINBARUNG („ZUSTIMMUNG„) SORGFÄLTIG, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. DURCH DIE INSTALLATION ODER NUTZUNG DER SOFTWARE BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS DER KUNDE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND SICH MIT DER EINHALTUNG ALLER HIERIN ANGEGEBENEN ODER VERWENDETEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERKLÄRT. DIESE VEREINBARUNG IST EIN RECHTLICH VERBINDLICHER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN („KLIENT") UND DIGITAL.AI SOFTWARE, INC. („LIEFERANT“), DIE DIE NUTZUNG DER SOFTWARE durch den KUNDEN REGELT. Der KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIESE VEREINBARUNG DIE GESAMTE VEREINBARUNG UND VEREINBARUNG DER PARTEIEN BEZÜGLICH DES GEGENSTANDS DARSTELLT UND ALLE VORHERIGEN UND ZEITGENÖSSISCHEN MÜNDLICHEN UND SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNGEN ERSETZT.

 

  1. Definitionen"Dokumentation„bezeichnet alle schriftlichen und elektronischen Informationen und Materialien, die der Lieferant dem Kunden in Bezug auf den Zugriff, die Nutzung, den Betrieb oder die Funktionalität der Software zur Verfügung stellt, einschließlich technischer Handbücher, Benutzerhandbücher und Bedienungsanleitungen.“Software„bezeichnet die Objektcodeversionen der Software, wie sie vom Lieferanten für Evaluierungszwecke des Kunden bereitgestellt und in der zugehörigen Dokumentation beschrieben werden.“Probezeit„bezeichnet den Zeitraum, der in einem geltenden Bewertungsauftragsformular festgelegt ist.
  2. Lizenz2.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Lieferant dem Kunden für den Testzeitraum eine kostenlose, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software und der Dokumentation ausschließlich für den Kunden um die Software und Dokumentation zu bewerten (die „Lizenz“). Diese Vereinbarung dient ausschließlich dem Kunden und dem Lieferanten und nichts hierin, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gewährt einer anderen Person, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Subunternehmern, Unterlieferanten oder anderen Personen, die als solche bezeichnet werden, Rechte oder soll dahingehend ausgelegt werden ein Wiederverkäufer.2.2 Nichts in dieser Vereinbarung oder eine Handlung gemäß dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass das Eigentum an geistigen Eigentumsrechten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken oder Urheberrechte) an der Lizenz oder einer anderen Softwareanwendung auf den Kunden übertragen wird alle damit verbundenen Dokumentationen oder Materialien, die dem Kunden vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden. Alle diese Titel und Rechte verbleiben jederzeit beim Lieferanten.2.3 Der Kunde wird weder direkt noch indirekt (i) seine Rechte an der Software oder der Dokumentation an Dritte unterlizenzieren, übertragen, leasen, vermieten oder anderweitig abtreten Dritten noch gestatten Sie Dritten den Zugriff auf oder die Nutzung der Software oder der Dokumentation; (ii) die Software oder die Dokumentation zu modifizieren, abgeleitete Werke der Software oder der Dokumentation zu erstellen oder dies zu versuchen oder die Software oder die Dokumentation zu entwickeln, zu übersetzen, zu reproduzieren, zurückzuentwickeln, neu zu entwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren ein anderes Computerprogramm oder aus einem anderen Grund; (iii) die Software oder die Dokumentation zu kopieren (z. B. für Archivierungs-, Notfallwiederherstellungs- oder Schulungszwecke); (iv) Urheberrechts- oder Eigentumsrechtshinweise oder Legenden des Lieferanten oder seines Lizenzgebers, die auf oder in der Software erscheinen, zu ändern oder zu entfernen; oder (v) die Software in einer Weise zu modifizieren, zu verbreiten oder anderweitig zu nutzen, die dazu führt, dass Teile der Software, die nicht bereits einer Open-Source-Lizenz unterliegen, ganz oder teilweise den Bedingungen einer Open-Source-Lizenz unterliegen .
  3. Garantie; Entschädigung 3.1 Der Lieferant garantiert lediglich, dass er berechtigt ist, die Software dem Kunden zu lizenzieren. Der Lieferant garantiert nicht, dass der Betrieb der Software ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei erfolgt. 3.2 DIE VORSTEHENDE GARANTIE IST AUSSCHLIESSLICH. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND DER LIEFERANT LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER MARKTGÄNGIGKEIT. Der Kunde erkennt an, dass der Ausschluss und die Einschränkung der im Rahmen dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechtsmittel weder unangemessen noch unzumutbar sind und dass diese Risikoverteilung eine Gegenleistung für die anderen hierin vorgesehenen Bedingungen darstellt. Die Haftung des Lieferanten für Schäden im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung durch den Lieferanten in Bezug auf diese Vereinbarung und unabhängig davon, ob der Anspruch auf solche Schäden auf Vertrag, unerlaubter Handlung, verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig beruht, ist auf einen Betrag von 100 USD begrenzt. Der Lieferant haftet in keinem Fall für indirekte, zufällige, spezielle, Straf- oder Folgeschäden, verlorene Daten oder entgangene Gewinne, selbst wenn der Lieferant auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde. 3.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Lieferanten von jeglicher Haftung, Kosten, Schäden und Aufwendungen freizustellen und schadlos zu halten, die aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Lieferanten entstehen, die sich aus der Bereitstellung und Verwendung der Software durch den Kunden ergeben.
  4. Vertraulichkeit4.1 Der Kunde erkennt an, dass die Software und Dokumentation wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Lieferanten enthält. Der Kunde gewährleistet, dass alle vom Lieferanten erhaltenen Informationen, von denen bekannt ist oder bekannt sein sollte, dass sie vertraulicher Natur sind, geheim bleiben und vom Kunden vertraulich behandelt werden, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung schreibt die Offenlegung dieser Informationen vor. Der Kunde darf vertrauliche Informationen nur für den Zweck verwenden, für den sie ihm zur Verfügung gestellt wurden.4.2 Der Lieferant darf die vom Kunden bereitgestellten Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die vom Kunden übermittelten Telefonnummern und E-Mail-Adressen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Lieferanten verwenden datenschutzerklärung. Bei Fragen des Kunden sind die Kontaktdaten des Lieferanten in der Datenschutzerklärung aufgeführt.
  5. Laufzeit und Kündigung5.1 Diese Vereinbarung bleibt für den Testzeitraum in Kraft; vorausgesetzt, dass jede Partei diese Vereinbarung und den Testzeitraum jederzeit und aus welchem ​​Grund auch immer durch Mitteilung an die andere Partei sofort kündigen kann. Die Lizenz endet sofort mit Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung. Nach Ablauf dieser Vereinbarung kann der Kunde entweder (i) die Software zu einvernehmlichen Bedingungen lizenzieren; oder (ii) die Software und Dokumentation kostenlos an den Lieferanten zurückgeben.5.2 Alle Bestimmungen und Verpflichtungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach eine Beendigung dieser Vereinbarung überdauern sollten, bleiben auch nach einer solchen Beendigung bestehen, einschließlich Bestimmungen und Verpflichtungen in Bezug auf Vertraulichkeitsverpflichtungen. Gewährleistungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und Freistellungsverpflichtungen.
  6. Verschiedenes6.1    Unterstützung. Der Lieferant kann nach eigenem Ermessen Unterstützung leisten. Der Lieferant gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich des während des Testzeitraums bereitgestellten Supports.6.2    Quelloffene Software. Die Software kann Open-Source-Software oder andere Software von Drittanbietern enthalten („US“) unter den jeweils geltenden Lizenzbedingungen des jeweiligen OSS lizenziert. Sofern eine solche OSS lizenziert ist, wird sie dem Kunden nur zu den Bedingungen lizenziert, die in der entsprechenden Open-Source-Lizenz festgelegt sind, die der Kunde im Internet unter der angegebenen URL oder in den Header-Dateien dieser OSS finden kann. Ungeachtet des Vorstehenden hindert oder beschränkt diese Vereinbarung den Kunden nicht daran, zusätzliche oder andere Rechte in Bezug auf kostenlosen Open-Source-Code, Dokumentation oder Materialien auszuüben, die in der Software enthalten sind oder mit der Software gemäß der geltenden kostenlosen OSS-Lizenz für diesen Code oder diese Dokumentation bereitgestellt werden , und Materialien, die in der entsprechenden technischen Dokumentation zu finden sind. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Wartung oder Support für das OSS oder eine Software bereitzustellen, die gemäß einer OSS-Lizenz geändert wurde, und der Lieferant übernimmt keine Haftung für die Nutzung eines solchen OSS durch den Kunden.6.3 Der Kunde darf diese Vereinbarung oder die Lizenz nicht ohne die Lizenz des Lieferanten abtreten vorherige schriftliche Zustimmung. Sollte sich herausstellen, dass ein Teil dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht durchsetzbar ist, hat diese Feststellung keinen Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Delaware, deren geltendes Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Grundsätze und unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf maßgebend ist. Alle Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden ausschließlich vor den Staats- oder Bundesgerichten im Bundesstaat Delaware eingereicht.

 

Digital.ai Software-Testvereinbarung v1, zuletzt aktualisiert im September 2020