Nachtrag zum Datenschutz
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Nachtrag zum Datenschutz
Dieser Datenschutznachtrag („DPA“) ist Teil der Vereinbarung (unten definiert) zwischen Digital.ai und Kunde für Digital.ai um Dienstleistungen für den Kunden bereitzustellen. Sofern hierin nicht anders definiert, haben alle großgeschriebenen Begriffe die ihnen in der jeweiligen Vereinbarung zugewiesene Bedeutung.
Digital.ai Im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden gemäß diesem Vertrag kann der Dienstleister personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten, die den Datenschutzgesetzen unterliegen. Diese Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) regelt die Pflichten der Parteien hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesem Vertrag.
Unter Berücksichtigung der hierin dargelegten gegenseitigen Verpflichtungen verpflichten sich die Parteien, die folgenden Bestimmungen einzuhalten, wobei jeder vernünftig und nach Treu und Glauben handelt.
- DEFINITIONEN
- VERARBEITUNG PERSÖNLICHER DATEN
- Rolle der ParteienDiese Datenschutzvereinbarung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Digital.ai und seine Unterauftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste. Für die Zwecke dieser DPA gilt: Digital.ai ist der Auftragsverarbeiter und der Kunde ist der Verantwortliche.
- Umfang der VerarbeitungGegenstand und Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Vereinbarung festgelegt, die die Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden beschreibt. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden, die Arten der personenbezogenen Daten und die Kategorien der betroffenen Personen sind in dieser Vereinbarung aufgeführt. Ausstellung 1 zu dieser DPA.
- Anleitungen. Digital.ai Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und gemäß den dokumentierten Anweisungen des Kunden, insbesondere im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation (wie in Abschnitt 7 beschrieben). Die Vereinbarung (einschließlich dieser Datenverarbeitungsvereinbarung) stellt diese dokumentierten Erstanweisungen zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten dar, und jede weitere Nutzung der Dienste gilt als zusätzliche Anweisung. Digital.ai wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um auch anderen vernünftigen Anweisungen des Kunden nachzukommen, sofern diese mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung vereinbar sind, den Datenschutzgesetzen entsprechen und technisch durchführbar sind. Digital.ai wird den Kunden informieren, wenn er einer Weisung nicht nachkommen kann oder in Digital.aiist der Meinung, dass jegliche Anweisungen des Kunden gegen geltende Datenschutzgesetze verstoßen.
- Einhaltung von GesetzenDie Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze, wie nachfolgend näher erläutert:
- Digital.ai muss alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten Digital.ai in seiner Rolle als Verarbeiter in Bezug auf personenbezogene Daten. Bei der Bereitstellung der Dienste Digital.ai kann personenbezogene Daten auch dann verarbeiten, wenn dies durch geltende Datenschutzgesetze erforderlich ist. In diesem Fall ist dies der Fall Digital.ai muss den Kunden vor der Verarbeitung über diese rechtliche Anforderung informieren, es sei denn, das Gesetz verbietet eine solche Mitteilung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle für ihn als Verantwortlichen geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und alle erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen einzuholen sowie alle erforderlichen Benachrichtigungen zu übermitteln, um dies zu ermöglichen. Digital.ai um die in diesem DPA vorgesehene Verarbeitung rechtmäßig durchzuführen. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Qualität der personenbezogenen Daten sowie für die Art und Weise verantwortlich, mit der der Kunde die personenbezogenen Daten erlangt hat.
- RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN
- Anfragen betroffener Personen. Digital.ai wird, in einer Weise, die mit der Funktionalität der Dienste vereinbar ist und Digital.aiAls Auftragsverarbeiter bieten wir dem Kunden angemessene Unterstützung, damit er auf Anfragen betroffener Personen zur Ausübung ihrer Rechte gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen reagieren kann („Anfragen betroffener Personen").
- Beantwortung von Anfragen betroffener PersonenDer Kunde ist für die Beantwortung von Anfragen betroffener Personen verantwortlich. Digital.ai eine Anfrage einer betroffenen Person oder eine andere Beschwerde einer betroffenen Person bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten erhält, Digital.ai wird den Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang unverzüglich benachrichtigen, sofern die betroffene Person ausreichende Informationen zur Identifizierung des Kunden bereitgestellt hat. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, Digital.ai wird ohne die vorherige schriftliche Genehmigung oder Anweisung des Kunden nicht auf eine solche Anfrage einer betroffenen Person antworten, es sei denn, es geht darum, zu bestätigen, dass sich die Anfrage auf den Kunden bezieht.
- Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten
- Aufbewahrung personenbezogener DatenBei Beendigung der Vereinbarung zwischen den Parteien und/oder nach Einstellung der Erbringung der Dienstleistungen, für die diese Datenschutzvereinbarung gilt, Digital.ai löscht oder gibt alle personenbezogenen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen und/oder im Einklang mit den Bedingungen der Vereinbarung so schnell wie vernünftigerweise möglich zurück, es sei denn, geltendes Recht schreibt eine weitere Speicherung vor.
- SICHERHEIT DER VERARBEITUNG
- Sicherheitsmaßnahmen. Digital.ai wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß den Angaben in umsetzen und aufrechterhalten Ausstellung 2 gemäß dieser DPA, um personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Änderung, unbefugter Offenlegung oder Zugriff auf personenbezogene Daten zu schützen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine unabhängige Entscheidung darüber zu treffen, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Dienste den Anforderungen des Kunden entsprechen, einschließlich seiner Sicherheitsverpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
- PersonalZur Verarbeitung personenbezogener Daten Digital.ai und seine Unterauftragsverarbeiter dürfen nur autorisiertem Personal Zugang gewähren, das sich zu Vertraulichkeitsanforderungen verpflichtet hat, die mindestens so schützend sind wie die dieser DPA oder der Vereinbarung. Dieses Personal ist verpflichtet, personenbezogene Daten gemäß den Anweisungen des Kunden gemäß der Vereinbarung und nur in dem für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Umfang zu verarbeiten.
- Unterauftragsverarbeiter
- Verwendung von UnterprozessorenDer Kunde autorisiert Digital.ai Unterauftragsverarbeiter gemäß dieser DPA zu beauftragen, vorausgesetzt, dass Digital.ai schließt mit diesen Unterauftragsverarbeitern eine schriftliche Vereinbarung ab, die mit den Bedingungen dieser Vereinbarung im Einklang steht. Digital.ai haftet für die Handlungen und Unterlassungen eines Unterauftragsverarbeiters im gleichen Umfang, als ob sie von diesem ausgeführt würden Digital.ai.
- Liste der UnterauftragsverarbeiterDie Liste der verwendeten Subprozessoren Digital.ai zur Erbringung der Dienstleistungen ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Datenverarbeitungsvereinbarung, die hiermit als solche gekennzeichnet ist Ausstellung 3 und wird veröffentlicht bei Digital.ai Häufig gestellte Fragen zum Datenschutz ("Liste der Unterauftragsverarbeiter"). Digital.ai wird den Kunden über beabsichtigte Ergänzungen oder Ersetzungen der Unterauftragnehmerliste informieren, indem die veröffentlichte Unterauftragnehmerliste aktualisiert oder der Kunde per E-Mail benachrichtigt wird, sofern er sich für Benachrichtigungen angemeldet hat. https://info.digital.ai/subscribe-to-data-processor-updates.html mindestens dreißig (30) Tage vor der Autorisierung eines neuen Unterauftragnehmers zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
- EinspruchsrechteDieser Abschnitt 6.3 gilt, soweit der Kunde im europäischen Raum ansässig ist oder dies nach den für ihn geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich ist. In diesem Fall kann der Kunde aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen Widerspruch einlegen. Digital.aidie Verwendung eines neuen Unterprozessors durch Benachrichtigung Digital.ai unverzüglich schriftlich und innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Digital.aiBenachrichtigung gemäß Abschnitt 6.2 oben. Im Falle eines solchen Einspruchs, Digital.ai wird wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Einwänden des Kunden zu begegnen, dem Kunden eine angemessene schriftliche Erläuterung der zur Behebung dieser Einwände ergriffenen Maßnahmen zukommen lassen und die Anliegen des Kunden in gutem Glauben mit dem Ziel einer Lösung erörtern. Digital.ai Kann der Unterauftragnehmer nicht wechseln und beruht der Widerspruch auf berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen, so kann der Kunde die betreffenden Dienste nur hinsichtlich derjenigen Dienste kündigen, die nicht von dem Unterauftragnehmer erbracht werden können. Digital.ai ohne die Nutzung des neuen Unterauftragnehmers durch schriftliche Mitteilung an Digital.ai. Digital.ai wird alle im Voraus bezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit dieser Dienste nach dem Wirksamwerden der Kündigung erstatten, ohne dem Kunden eine Strafe für diese Kündigung aufzuerlegen.
- DATENÜBERTRAGUNGEN
- TransferdiensteDer Kunde autorisiert Digital.ai und seine Unterauftragsverarbeiter zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Bereitstellung der Dienste, wobei die Verarbeitung die Durchführung notwendiger Übermittlungen personenbezogener Daten gemäß den Bestimmungen dieser DPA umfassen kann.
- Controller-zu-Prozessor-SCCs: Sämtliche Übermittlungen personenbezogener Daten aus dem europäischen Raum unterliegen den einschlägigen Standardvertragsklauseln, die die Parteien hiermit abschließen und durch die vorstehende Bezugnahme in diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einbeziehen. Die Standardvertragsklauseln gelten für alle Übermittlungen personenbezogener Daten vom Kunden (als „Datenexporteur“) an Digital.ai (als „Datenimporteur“) wie folgt:
- EWR-personenbezogene DatenÜbermittlungen personenbezogener Daten aus dem europäischen Raum durch den Kunden an Digital.ai or Digital.ai Die Kommunikation mit Kunden in Drittländern unterliegt den Standardvertragsklauseln, Modul 2 („Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter“), sofern die Parteien nicht ausdrücklich vereinbaren, dass auch Modul 3 („Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter“) Anwendung findet. Dieses Modul ist dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung beigefügt und wird durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen. Die für die Standardvertragsklauseln erforderlichen Informationen sind in folgendem Dokument enthalten: Ausstellung 1 zu dieser DPA. Die Parteien vereinbaren, dass die SCCs ohne weitere Bezugnahme, Einbeziehung oder Beilage in diese DPA aufgenommen werden und dass jede Partei durch Unterzeichnung der Vereinbarung, die auf diese DPA Bezug nimmt, als mit den SCCs einverstanden gilt.
- Schweizer personenbezogene DatenSofern personenbezogene Daten dem schweizerischen Datenschutzgesetz unterliegen, werden die oben genannten Standardvertragsklauseln gegebenenfalls wie folgt geändert: (i) Verweise auf „Verordnung (EU) 2016/679“ und alle daraus folgenden Artikel sind so auszulegen, dass sie auch Verweise auf das schweizerische Datenschutzgesetz umfassen; und (ii) Verweise auf „EU“, „Union“ und „Mitgliedstaat“ sind so auszulegen, dass sie auch Verweise auf „Schweiz“ umfassen.
- Persönliche Daten aus GroßbritannienFür Übermittlungen personenbezogener Daten, die dem britischen Datenschutzrecht unterliegen und gemäß dem britischen Transferzusatz übermittelt werden, vereinbaren die Parteien Folgendes:
- Jede Partei verpflichtet sich, an die im UK Transfer Addendum festgelegten Bedingungen gebunden zu sein, im Gegenzug verpflichtet sich die andere Partei ebenfalls, an das UK Transfer Addendum gebunden zu sein.
- Die Standardvertragsklauseln werden gemäß Teil 2 des UK Transfer Addendum ausgelegt.
- Die Abschnitte 9 bis 11 des britischen Transferzusatzes haben Vorrang vor Klausel 5 (Hierarchie) der EU-Standardvertragsklauseln.
- Für die Zwecke von Abschnitt 12 des britischen Transfer-Addendums werden die EU-Standardvertragsklauseln gemäß Abschnitt 15 des britischen Transfer-Addendums geändert.
- Die gemäß Teil 1 des UK Transfer Addendum erforderlichen Informationen sind in Anlage 1 zu dieser Datenverarbeitungsvereinbarung enthalten.
- Soweit die britische ICO überarbeitete Transferzusätze oder -mechanismen herausgibt, vereinbaren die Parteien, diese Überarbeitungen gemäß Abschnitt 18-20 des britischen Transferzusatzes zu übernehmen.
- KlarstellungenEs ist weder die Absicht einer der Parteien noch die Wirkung dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), den Bestimmungen der Standardvertragsklauseln (SCCs) zu widersprechen oder diese einzuschränken. Diese AVV schränkt in keinem Fall die Rechte von betroffenen Personen oder zuständigen Aufsichtsbehörden ein. Keine Bestimmung dieser AVV hat Vorrang vor etwaigen widersprüchlichen Bestimmungen der SCCs. Soweit diese AVV zusätzlich Regelungen für Audits und Unterauftragsverarbeiter festlegt, gelten diese auch für die SCCs.
- Alternativer DatenübertragungsmechanismusSoweit ein Ersatz oder eine zusätzliche angemessene Maßnahme erforderlich ist safeSofern keine Schutzmaßnahmen oder Mechanismen gemäß den Datenschutzgesetzen erforderlich sind, um personenbezogene Daten in ein Drittland zu übermitteln, vereinbaren die Parteien, diese so bald wie möglich umzusetzen und die Umsetzungsanforderungen in einem Anhang zu dieser Datenverarbeitungsvereinbarung zu dokumentieren.
- Benachrichtigung über Datenschutzverletzungen
- Benachrichtigung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Digital.ai wird den Kunden unverzüglich und ohne unangemessene Verzögerung, in jedem Fall jedoch innerhalb von 72 Stunden, benachrichtigen, nachdem wir von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Kunden, die von uns verarbeitet werden, Kenntnis erlangt haben. Digital.ai und angemessene in seinem Besitz befindliche Informationen bereitzustellen, um den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten zur Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den Datenschutzgesetzen zu unterstützen. Digital.ai wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Ursache eines solchen Verstoßes gegen den Schutz personenbezogener Daten zu ermitteln, und wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen abzumildern und den Schaden, der sich aus dem Verstoß gegen den Schutz personenbezogener Daten ergibt, soweit wie möglich zu minimieren Digital.ai's angemessene Kontrolle. Die Benachrichtigung wird dem Kunden gemäß Abschnitt 8.2 zugestellt. Eine solche Benachrichtigung darf nicht als Eingeständnis eines Verschuldens oder einer Haftung seitens interpretiert oder ausgelegt werden Digital.ai.
- Zustellungsbenachrichtigung. Benachrichtigungen über etwaige Datenschutzverletzungen werden dem oder den geschäftlichen, technischen oder administrativen Ansprechpartnern des Kunden auf folgende Weise übermittelt: Digital.ai wählt aus, auch per E-Mail. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er jederzeit korrekte Kontaktinformationen bereitstellt und pflegt.
- PRÜFUNG
- Informationsanfragen. Digital.ai stellt dem Kunden auf angemessene schriftliche Anfrage hin Informationen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden zur Verfügung, soweit dies zum Nachweis erforderlich ist Digital.aiDie Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem DPA ist gewährleistet.
- Kundenprüfung. Digital.ai ermöglicht Inspektionsanfragen des Kunden (oder seines unabhängigen Prüfers) in Bezug auf die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten Digital.ai um zu bestätigen Digital.aiEinhaltung dieser DPA, wenn: (a) Digital.ai keinen ausreichenden schriftlichen Nachweis über die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen erbracht hat, z. B. eine Zertifizierung der Einhaltung von ISO 27001 oder anderen Standards; (b) es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gekommen ist; (c) eine Prüfung wird von der Aufsichtsbehörde des Kunden offiziell beantragt; oder (d) das Datenschutzrecht dem Kunden ein zwingendes Recht auf Vor-Ort-Einsicht einräumt; und vorausgesetzt, dass der Kunde dieses Recht nicht öfter als einmal pro Jahr ausübt, es sei denn, zwingende Datenschutzgesetze erfordern häufigere Kontrollen. Alle Informationen von Digital.ai gemäß diesem Abschnitt 9 unterliegen den Vertraulichkeitsverpflichtungen der Vereinbarung. Solche Inspektionen werden in einer Weise durchgeführt, die weder die Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Kontinuität der inspizierten Einrichtungen, Netzwerke und Systeme beeinträchtigt noch darin verarbeitete vertrauliche Daten gefährdet.
- Kosten der PrüfungDer Kunde trägt die Kosten jeglicher Prüfung, es sei denn, diese Prüfung deckt einen wesentlichen Vertragsbruch auf. Digital.ai dieser DPA also Digital.ai Die Kosten der Prüfung trägt er selbst. Wenn eine Prüfung das feststellt Digital.ai gegen seine Pflichten aus diesem DPA verstoßen hat, Digital.ai wird den Verstoß auf eigene Kosten unverzüglich beheben.
- Folgenabschätzungen zum Datenschutz
- Ist der Kunde nach geltendem Datenschutzrecht verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen oder vorab eine Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste zu konsultieren, Digital.ai wird dem Kunden auf begründete Anfrage hin solche Dokumente zur Verfügung stellen, die allgemein für die Dienste verfügbar sind; zum Beispiel alle jeweils aktuellen SOC-2-Berichte der Service Organizational Control (SOC), ISO/IEC 27001:2013-Zertifizierungen und/oder vergleichbare branchenübliche Nachfolgeberichte, soweit sie auf die Dienste anwendbar sind.
- Jegliche weitere Unterstützung bei der Zusammenarbeit oder vorherigen Konsultation einer Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Abschnitt 10, soweit dies nach dem Datenschutzrecht erforderlich ist, wird von den Parteien unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen einvernehmlich vereinbart. Digital.ai. Soweit gesetzlich zulässig, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten Digital.aiBereitstellung einer solchen Unterstützung durch die Kommission.
- Regierungsanfragen
- Wenn wir gezwungen sind, personenbezogene Daten an eine Strafverfolgungs- oder Regierungsbehörde weiterzugeben, Digital.ai wird dem Kunden eine angemessene Frist zur Ankündigung der Forderung einräumen, damit dieser gegebenenfalls eine Schutzanordnung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel beantragen kann. Digital.ai ist dazu rechtlich befugt.
- ALLGEMEIN
- KundenpartnerDer Kunde ist für die Koordination der gesamten Kommunikation mit Digital.ai im Namen seiner verbundenen Unternehmen bezüglich dieser DPA. Der Kunde erklärt, dass er befugt ist, dieser DPA und allen darin enthaltenen oder im Rahmen dieser DPA eingegangenen Standardvertragsklauseln beizutreten, Anweisungen zu erteilen und im Namen seiner verbundenen Unternehmen Mitteilungen oder Benachrichtigungen im Zusammenhang mit dieser DPA vorzunehmen und zu empfangen.
- KonfliktFür diese Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) gelten die im Hauptvertrag festgelegten Rechte und Gerichtsstände. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen dieser DPA und dem Hauptvertrag hat diese DPA Vorrang, soweit sich der Widerspruch oder die Unstimmigkeit auf personenbezogene Daten bezieht. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders geregelt, unterliegen die Bestimmungen des Hauptvertrags dieser DPA.
- KündigungDie Laufzeit dieser Datenschutzvereinbarung endet gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
- VerschiedenesJede Bezugnahme auf die Datenschutzvereinbarung (DPA) in diesem Dokument bezieht sich auf diese DPA einschließlich ihrer Anlagen, Anhänge und/oder Beilagen. Die Überschriften der Abschnitte in dieser DPA dienen lediglich der Orientierung und haben keinerlei Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieser DPA.
"Mitgliedsorganisationen„bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die direkt oder indirekt eine Partei besitzt, kontrolliert oder von einer Partei kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser steht, wobei Kontrolle als Besitz oder Leitung von mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien oder ähnlichen Eigentumsanteile an einer Partei definiert ist das kontrollierte Unternehmen.
"Zustimmung„bedeutet alle gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen zwischen Digital.ai und Kunde im Zusammenhang damit Digital.ai stellt Dienstleistungen bereit, die die Verarbeitung personenbezogener Daten im Namen des Kunden beinhalten, wie zum Beispiel einen Rahmenabonnementvertrag („MSA“) und alle für die Dienste geltenden Bestellungen. Diese DPA wird durch diesen Verweis in diese Vereinbarung(en) einbezogen.
"Controller„bezeichnet die Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt.
"Datenschutzgesetze„“ bezeichnet alle lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen oder internationalen Gesetze, Verordnungen oder Verträge, die zum Schutz der Grundrechte und -freiheiten von Personen und ihres Rechts auf Privatsphäre in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dieser Vereinbarung gelten, wie in diesen Gesetzen definiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht des Europäischen Wirtschaftsraums, den California Consumer Privacy Act von 2018 in der Fassung des California Privacy Rights Act von 2020 („CCPA”), sowie alle nachfolgenden Ergänzungen, Änderungen oder Ersetzungen desselben.
"Europäischer Raum“ bedeutet die Europäische Union („EU”), Europäischer Wirtschaftsraum („EWR”), der Schweiz und/oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland („UK").
"Europäisches Raumrecht„“ bezeichnet die (i) EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung 2016/679) („Datenschutz“); (ii) die DSGVO in ihrer geänderten und in britisches Recht übernommenen Fassung gemäß dem britischen European Union (Withdrawal) Act 2018 und in der Fassung von Anhang 1 der Data Protection, Privacy and Electronic Communications (Addendums etc.) (EU Exit) Regulations 2019 (SI 2019/419) (zusammen „Britisches Datenschutzgesetz“); (iii) das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25. September 2020 (in Kraft ab dem 1. September 2023) und die dazugehörigen Verordnungen („Schweizer Datenschutzbehörde”); oder (iv) etwaige Nachfolgeregelungen oder Änderungen daran (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Umsetzung der DSGVO durch die Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht); oder (v) jedes andere Gesetz, das sich auf den Datenschutz, die Datensicherheit oder die Privatsphäre von Personen bezieht und im europäischen Raum gilt.
"Personenbezogene Daten„Kundendaten“ bezeichnet alle Kundendaten (wie in der Vereinbarung definiert), die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen („Datensubjekt”), die durch Datenschutzgesetze geschützt ist.
"Verletzung personenbezogener Daten„“ bedeutet eine Sicherheitsverletzung, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum unbefugten Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete personenbezogene Daten führt und für die ein Verantwortlicher nach den Datenschutzgesetzen verpflichtet ist, die zuständigen Datenschutzbehörden oder die betroffenen Personen zu benachrichtigen.
"Verarbeitung” bezeichnet jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die an personenbezogenen Daten oder an Sätzen personenbezogener Daten durchgeführt werden, unabhängig davon, ob dies automatisiert ist oder nicht, wie z. Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder anderweitige Zurverfügungstellung, Abgleich oder Kombination, Einschränkung, Löschung oder Vernichtung.
"Prozessor„bezeichnet das Unternehmen, das personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
"Services „“ bedeutet die Bereitstellung von Wartungs- und Supportleistungen und/oder die Bereitstellung von Software als Dienstleistung („SaaS) und/oder alle anderen Dienstleistungen, ob gehostet, verwaltet oder anderweitig, die im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden und für deren Zwecke Digital.ai Verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden.
"Standardvertragsklauseln " oder "Standardvertragsklauseln„“ bedeutet (i) Standardvertragsklauseln für internationale Überweisungen veröffentlicht von der Europäischen Kommission am 4. Juni 2021 erlassene Richtlinie zur Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Europäischen Raum an Drittländer, die von der Europäischen Kommission und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten der Schweiz verabschiedet wurde („Schweizer EDITO) in Bezug auf Datenübermittlungen an Drittländer (zusammenfassend „Standardvertragsklauseln der EU”); (ii) die Zusatz zum internationalen Datentransfer ("Nachtrag zum Transfer innerhalb Großbritanniens”) vom britischen Information Commissioner's Office (UK ICO) für Datentransfers aus dem Vereinigten Königreich in Drittländer verabschiedet wurden; oder (iii) ähnliche Klauseln einer Datenschutzbehörde in Bezug auf Datentransfers in Drittländer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf etwaige Nachfolgeklauseln.
"Subprozessor”Bedeutet a Digital.ai Partnerunternehmen oder Dritte, die von beauftragt werden Digital.ai im Zusammenhang mit den Diensten tätig ist und personenbezogene Daten gemäß dieser DPA verarbeitet.
"Aufsichtsbehörde„bezeichnet eine unabhängige öffentliche Behörde, die gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen eingerichtet wurde.
"Dritte Länder„“ bedeutet Länder, die, sofern dies nach geltendem Datenschutzrecht erforderlich ist, von einer zuständigen Behörde, einschließlich Aufsichtsbehörden wie der Europäischen Kommission, dem britischen ICO oder dem Schweizer EDPI, keinen Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Datentransfers erhalten haben.
AUSSTELLUNG 1
Beschreibung des Produkts der Verarbeitung
Diese Anlage 1 dient der Beschreibung des Produkts der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden im Sinne der Standardvertragsklauseln oder, soweit anwendbar, gleichwertiger Bestimmungen anderer Datenschutzgesetze.
Liste der Parteien
Datenexporteur(e):
Name: [KUNDENNAME]
Adresse: [KUNDENADRESSE]
Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: [KUNDENKONTAKT]
Relevante Aktivitäten: Nutzung von Digital.ai's Produkte und Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung.
Unterschrift und Datum: Gemäß der Unterzeichnung der Datenschutzvereinbarung durch die Parteien auf Seite 4 oben
Mit dem Abschluss des DPA gilt der Datenexporteur als mit diesen hierin enthaltenen Standardvertragsklauseln ab dem Datum des Inkrafttretens des DPA einverstanden.
Rolle (Controller/Prozessor): Controller
Datenimporteur(e):
Name: Digital.ai Software, Inc. Adresse: 555 Fayetteville Street, Suite 210, Raleigh, North Carolina, 27601
Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: legal@digital.ai
Relevante Tätigkeiten: Bereitstellung von Digital.ai's Produkte und Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung.
Unterschrift und Datum: Gemäß der Unterzeichnung der Datenschutzvereinbarung durch die Parteien auf Seite 4 oben
Mit dem Abschluss des DPA gilt der Datenimporteur als mit diesen hierin enthaltenen Standardvertragsklauseln ab dem Datum des Inkrafttretens des DPA einverstanden.
Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter): Auftragsverarbeiter
- BESCHREIBUNG DES TRANSFERS UND DER VERARBEITUNG
- Identifikationsinformationen (Name, Titel, Position, Arbeitgeber)
- Kontaktinformationen (z. B. Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse, physische Geschäftsadresse)
- Anmeldeinformationen (Benutzername und Passwort);
- Anmeldedaten (z. B. Datum und Uhrzeit der Protokolleinträge);
- Daten im Zusammenhang mit Supportanfragen von Nutzern.
- Zusatzinformationen zum SCC des Europäischen Wirtschaftsraums und zum Transfer ins Vereinigte Königreich
| Kategorien von betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten übermittelt werden | Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden, die als Benutzer (gemäß Definition im Vertrag) autorisiert sind Digital.ai's Produkte und Dienstleistungen. |
| Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten |
|
| Übermittlung sensibler personenbezogener Daten | Es werden keine sensiblen Informationen verarbeitet Digital.ai. |
| Häufigkeit der Übertragung | Die Übermittlung erfolgt bei Cloud-Produkten und -Diensten fortlaufend und bei Supportanfragen einmalig. |
| Art der Verarbeitung | Digital.ai fungiert als Verarbeiter der vom Kunden im Rahmen der Nutzung übermittelten personenbezogenen Daten Digital.aiProdukte und Dienstleistungen von [Name des Unternehmens]; die Art der Verarbeitung umfasst Übermittlung, Speicherung und sonstige Verarbeitungstätigkeiten, die gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung und dem/den beigefügten Bestellformular(en) spezifiziert sind. |
| Zweck der Verarbeitung | Zur Verfügung stellen und unterstützen Digital.aiDie Produkte und Dienstleistungen von [Name des Unternehmens] werden dem Kunden wie im Vertrag und den beigefügten Bestellformularen näher beschrieben bereitgestellt. |
| Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten aufbewahrt werden, oder Kriterien zur Bestimmung dieses Zeitraums | Für die Dauer der bestehenden Vereinbarung mit Digital.ai, sofern in der Vereinbarung nichts anderes angegeben oder anderweitig gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben ist. |
| Übermittlungen an Unterauftragnehmer – Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung | Digital.ai (Der Datenimporteur) nutzt die in der Unterauftragnehmerliste in Anlage 3 dieser Datenverarbeitungsvereinbarung aufgeführten Unterauftragnehmer zur Unterstützung Digital.ai bei der Bereitstellung seiner Produkte und Dienstleistungen für den Kunden (Datenexporteur). Gegenstand und Dauer der Verarbeitung sind oben in diesem Anhang beschrieben. Die Art der spezifischen Unterverarbeitungsdienstleistungen ist in der Unterauftragnehmerliste in Anlage 3 näher aufgeführt. |
| SCC-Klausel | Datenschutz | Schweizer Datenschutzbehörde | Britisches Datenschutzgesetz |
|---|---|---|---|
|
Modul im Betrieb Modul Zwei (Controller zu Prozessor) |
|||
| Klausel 7 - Docking-Klausel | Eine Organisation, die diesen Klauseln nicht beigetreten ist, kann ihnen mit Zustimmung der Parteien jederzeit beitreten, entweder als Datenexporteur oder als Datenimporteur, indem sie den Anhang ausfüllt und Anlage 1.A unterzeichnet. | ||
| Klausel 9(a) – Einsatz von Unterauftragnehmern | ALLGEMEINE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG: Der Datenimporteur verfügt über die allgemeine Genehmigung des Datenexporteurs zur Beauftragung von Unterauftragnehmern aus einer vereinbarten Liste. Der Datenimporteur hat den Datenexporteur mindestens 15 Tage im Voraus schriftlich über beabsichtigte Änderungen dieser Liste durch Hinzufügung oder Austausch von Unterauftragnehmern zu informieren, um dem Datenexporteur ausreichend Zeit für einen Widerspruch vor der Beauftragung der Unterauftragnehmer zu geben. Der Datenimporteur stellt dem Datenexporteur die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann. | ||
| Klausel 11 (Wiedergutmachung) | Die optionalen Formulierungen in Klausel 11 finden keine Anwendung. | ||
| Klausel 17 – Anwendbares Recht | Diese Klauseln unterliegen dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, sofern dieses Recht Rechte Dritter vorsieht. Die Parteien vereinbaren, dass dies das Recht der Niederlande sein soll. | Diese Klauseln unterliegen dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, sofern dieses Recht Rechte Dritter vorsieht. Die Parteien vereinbaren, dass dies das Recht der Schweiz sein soll. | Diese Klauseln unterliegen dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, sofern dieses Recht Rechte Dritter vorsieht. Die Parteien vereinbaren, dass dies das Recht von England und Wales sein soll. |
| Klausel 18 – Wahl des Gerichtsstands und der Gerichtsbarkeit | b) Die Parteien vereinbaren, dass die Gerichte der Niederlande zuständig sind. | Die Parteien vereinbaren, dass die Gerichte der Schweiz zuständig sind. | Die Parteien vereinbaren, dass die Gerichte von England und Wales zuständig sind. |
| Anhang 1A – Liste der Vertragsparteien | Name, Anschrift und Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson sowie die Rolle jeder Partei bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Abschnitt 1 von Anlage 1 zu dieser Datenverarbeitungsvereinbarung aufgeführt. | ||
| Anhang 1B – Beschreibung des Produkts der Übertragung | Diese Informationen finden Sie in Abschnitt 2 von Anlage 1 zu dieser DPA.
Soweit anwendbar, die Beschreibung des Produktsen von safeDie für die besonderen Kategorien personenbezogener Daten geltenden Schutzmaßnahmen sind in Anlage 2 zum Datenschutzgesetz aufgeführt. |
||
| Klausel 13 und Anhang 1C – Zuständige Aufsichtsbehörde | Ermitteln Sie die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n) gemäß Klausel 13: Niederländische Datenschutzkommission | Ermitteln Sie die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n) gemäß Klausel 13: EDSA | Ermitteln Sie die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n) gemäß Klausel 13: Informationsbeauftragter des Vereinigten Königreichs |
| Anhang II – Technische und organisatorische Maßnahmen | Die Beschreibung des Produkts der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten ist in Anlage 2 zu dieser Datenverarbeitungsvereinbarung ausführlicher beschrieben. | ||
| Anhang II – Technische und organisatorische Maßnahmen – Unterauftragnehmer | Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der von Unterauftragnehmern verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in Anlage 2 zu dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung ausführlicher beschrieben. | ||
| Anhang III – Liste der Unterauftragnehmer | Wie in Anlage 3 zum DPA aufgeführt und veröffentlicht unter Digital.ai Häufig gestellte Fragen zum Datenschutz | ||
| Beendigung des UK Transfer Addendum bei Änderung des Approved Addendum | N / A | N / A | Welche Parteien können diesen Nachtrag gemäß Abschnitt 19 beenden? ☒ Importeur ☒ Exporteur ☐ keine der beiden Parteien |
AUSSTELLUNG 2
Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
Diese Anlage 2 dient der Beschreibung des Produkts der anzuwendenden technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Zwecke der Standardvertragsklauseln oder, soweit anwendbar, gleichwertiger Bestimmungen anderer Datenschutzgesetze.
Die in diesem Anhang dargelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden vom Datenimporteur umgesetzt, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Dabei wurden Art, Umfang, Kontext und Zweck der Verarbeitung sowie das Risiko unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen berücksichtigt.
Beschreibung des Produkts der technischen und organisatorischen Maßnahmen, einschließlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit:
Digital.ai wird die administrativen, physischen und technischen Aufgaben aufrechterhalten safeSicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste bereitgestellten personenbezogenen Daten, wie in der Nachtrag zur Informationssicherheit. Digital.ai wird die allgemeine Sicherheit der Dienste während der Abonnementlaufzeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
Weitere Informationen über Digital.ai's Sicherheitszertifizierungen und -praktiken befindet sich werden auf dieser Seite erläutert.
Weitere Informationen über Digital.ai's Sicherheitszertifizierungen und -praktiken befindet sich werden auf dieser Seite erläutert .
ANHANG III
| Infrastruktur-Subprozessor | Servicebeschreibung | Standort |
|---|---|---|
| Amazon Web Services („AWS“) | Cloud-Infrastruktur und Service-Provider | Vereinigte Staaten, Deutschland, Vereinigtes Königreich, Kanada; Irland; Indonesien (Jakarta) |
| Andere Unterauftragsverarbeiter | Servicebeschreibung | Standort |
| Pendo.io, Inc. | Cloudbasierter Software-Support und Analysen | USA |
| Schneeflocke, Inc. | Datenbank als Serviceanbieter | USA |
| Zendesk | Dienstleister für Kundensupport-Tools | Vereinigte Staaten, Deutschland |
| Raintank Inc., firmierend als Grafana Labs | Cloudbasierte Softwaresicherheit und Protokollanalyse | Vereinigte Staaten; Deutschland |
| Maven AGI, Inc. | Inhaltsdienste für den Kundensupport und Support-Ticket-Analyse | USA |
CPRA-Zusatzanhang
Dieser CPRA-Zusatzanhang („CPRA Nachtrag„) ist Teil des DPA zwischen Digital.ai ("Dienstanbieter„ (im Sinne des CPRA-Zusatzes) und Durch den (Als (im DPA identifiziert) für Digital.ai Dienstleistungen für den Kunden erbringen.
Im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung, Digital.ai kann „personenbezogene Daten“ von kalifornischen Verbrauchern verarbeiten, die dem California Consumer Privacy Act von 2018 (CCPA) in der Fassung des California Privacy Rights Act von 2020 (CPRA) unterliegen. Der Begriff „personenbezogene Daten“ im Sinne des CCPA/CPRA ist als personenbezogene Daten zu verstehen, die der Kunde an … weitergibt. Digital.ai im Rahmen der Erfüllung des/der Vertrages/Vereinbarungen.
Mit Inkrafttreten dieses CPRA-Zusatzes erfolgt diese Verarbeitung gemäß den nachstehenden Bedingungen, die zusätzlich zu allen bereits geltenden und nicht widersprüchlichen Vertragsbedingungen gelten. Digital.aiDie Verarbeitung personenbezogener Daten durch [Name des Unternehmens] gemäß dieser Vereinbarung ersetzt alle zuvor zwischen den Parteien speziell zum Zwecke der Einhaltung des CCPA (wie unten definiert) vereinbarten Bedingungen. Zur Klarstellung: Dieser CPRA-Zusatz gilt nicht für Verarbeitungen, die von oder für Zwecke einer der Parteien gemäß den Abschnitten 1798.145 und 1798.146 des kalifornischen Zivilgesetzbuchs durchgeführt werden.
Für die Zwecke dieses CPRA-Zusatzes gelten zusätzlich zu den im DPA und der Vereinbarung enthaltenen Definitionen, einschließlich aller ergänzenden Nachträge, die diese ergänzen.
- DefinitionenIn diesem Nachtrag haben die folgenden Begriffe die nachstehend aufgeführte Bedeutung:
- "CCPA„“ bezeichnet den California Consumer Privacy Act, Cal. Civ. Code Abschnitt 1798.100 ff., und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in der Fassung vom 31. Dezember 2022;
- "CPRA„“ bezeichnet den California Privacy Rights Act Cal. Civ. Code Abschnitt 1798.100 ff. und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in der Fassung vom 1. Januar 2023.
- Der Kunde ist der „Geschäft„im Sinne von Abschnitt 1798.140 Unterabschnitt (d) des kalifornischen Zivilgesetzbuchs und Digital.ai ist der "Dienstanbieter„im Sinne von Abschnitt 1798.140 Unterabschnitt (ag) des kalifornischen Zivilgesetzbuches.
- Alle anderen in diesem CPRA-Zusatz verwendeten Begriffe haben die in Abschnitt 1798.140 des kalifornischen Zivilgesetzbuchs (Cal. Civ. Code) festgelegten Bedeutungen.
Bis zum 31. Dezember 2022 ist jede Bezugnahme auf den CPRA als Bezugnahme auf die entsprechenden Bestimmungen des zu diesem Zeitpunkt geltenden CCPA zu verstehen. Ab dem 1. Januar 2023 ist jede frühere Bezugnahme auf den CCPA als Bezugnahme auf die entsprechenden Bestimmungen des CPRA zu verstehen.
- Ergänzende Bedingungen. COHO Expo bei der Digital.ai Handelt es sich bei dem Unternehmen um einen Dienstleister gemäß dieser Vereinbarung, gelten folgende ergänzende Bedingungen:
- Der Kunde übermittelt die personenbezogenen Daten an Digital.ai ausschließlich zum Zweck der Digital.aiDie Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen durch den Kunden für die darin festgelegten geschäftlichen Zwecke. Digital.ai Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Geschäftszwecken ist nur zulässig, wenn dies durch diesen CPRA-Zusatz oder durch den CPRA gestattet ist.
- Digital.ai agiert in Bezug auf personenbezogene Daten ausschließlich als Dienstleister. Dementsprechend erfolgt die Offenlegung personenbezogener Daten durch den Kunden gegenüber Digital.ai Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragserfüllung stellt keinen Verkauf der personenbezogenen Daten dar.
- Digital.ai Wir werden personenbezogene Daten unserer Kunden (im Sinne der Definitionen im CPRA) weder „verkaufen“ noch „weitergeben“.
- Digital.ai wird personenbezogene Daten (1) nicht speichern, verwenden oder offenlegen (i) für andere Zwecke als die Erbringung der Dienstleistungen oder (ii) außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Digital.ai. Digital.aioder (2) personenbezogene Daten, die gemäß dieser Vereinbarung erhalten wurden, mit personenbezogenen Daten zu kombinieren, die von oder im Auftrag einer anderen Person oder von einer anderen Person erhalten oder erhoben wurden von Digital.aiEigene Interaktionen von mit Einzelpersonen, es sei denn, dies ist durch die CPRA gestattet.
- Digital.ai wird alle Bestimmungen des CPRA einhalten, die für Digital.ai als Dienstleister und wird das im Vertrag näher beschriebene Maß an Datenschutz für personenbezogene Daten gewährleisten, einschließlich der Unterstützung des Kunden bei der Beantwortung und Einhaltung der in Abschnitt 3 (Rechte der betroffenen Personen) beschriebenen Anfragen seiner nachweisbaren Verbraucher sowie der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß Abschnitt 5 (Sicherheit der Verarbeitung).
- Um sicherzustellen, dass Digital.ai Wenn der Kunde personenbezogene Daten in einer Weise verwendet, die mit seinen Verpflichtungen gemäß CPRA vereinbar ist, kann er die in Abschnitt 9 des DPA (Audits) aufgeführten angemessenen und geeigneten Maßnahmen ergreifen.
- Digital.ai wird den Kunden umgehend benachrichtigen, wenn Digital.ai stellt fest, dass sie ihren Verpflichtungen aus diesem CPRA-Zusatz nicht mehr nachkommen kann.
- Wenn der Kunde vernünftigerweise annehmen kann, dass Digital.ai Wenn der Kunde personenbezogene Daten in einer Weise verwendet, die weder durch die Vereinbarung noch durch das CPRA autorisiert ist, kann er folgende angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen: (i) Benachrichtigung Digital.ai damit die Parteien in gutem Glauben zusammenarbeiten können, um die Angelegenheit beizulegen, oder (ii) sonstige in der Vereinbarung vorgesehene Rechte ausüben können.
- Digital.ai wird den Kunden benachrichtigen, wenn er Dritte mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beauftragt, und sicherstellen, dass jede solche Beauftragung durch einen schriftlichen Vertrag geregelt ist, der dem Dritten in allen wesentlichen Punkten Verpflichtungen auferlegt, die denen des Kunden selbst entsprechen. Digital.ai gemäß diesem CPRA-Zusatz; die Liste der von Dritten verwendeten Parteien Digital.ai im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienstleistungen ist verfügbar unter https://digital.ai/legal/data-protection-addendum/.
- Rangfolge. Sollten die Bestimmungen dieses CPRA-Zusatzes mit anderen zwischen dem Kunden und Digital.aiDie Bestimmungen dieses CPRA-Zusatzes gelten speziell und ausschließlich in Bezug auf Digital.aiVerarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß der hierin definierten Definition.
Letzte Aktualisierung: August 10, 2026